Für 2009 hat der Gesetzgeber das Existenzminimum für Kinder auf
6.024 Euro im Jahr beziffert. Es setzt sich zusammen aus einem
sächlichen Anteil (3.864 Euro) und einem Anteil für Betreuung und
Erziehung oder Ausbildung (2.160). Auf den Monat gerechnet, kostet ein
Kind mit seinen Grundbedürfnissen 502 Euro.
Die meisten Eltern erhalten monatlich 164 Euro Kindergeld für ihr
Kind und können eventuell noch Kinderbetreuungskosten absetzen. Dies
sind in der Regel Rückerstattungen von zuviel gezahlten Steuern. Das
Kindergeld reicht bei weitem nicht aus, die tatsächlichen Kosten für
Kinder zu decken. Das ist einer der Gründe dafür, warum die
Kinderarmutsquote in Deutschland so hoch ist - die Familien,
insbesondere Alleinerziehende können ihre Kinder nicht unterhalten -
sie haben zu wenig Einkommen, sie erhalten zu wenig oder keinen
Kindesunterhalt und die Ausgaben steigen ständig (z.B. Energiekosten).
Die Folge ist: Über eine Million Kinder lebt von SGB II-Leistungen auf
niedrigstem Niveau.
Eine Kindergrundsicherung von 500 Euro für jedes Kind würde die
Kinder aus den Bedarfsgemeinschaften herausholen. Zusammen mit anderen
Organisationen setzte sich der VAMV für eine Einführung der
Kindergrundsicherung ein.
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