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Für 2009 hat der Gesetzgeber das Existenzminimum für Kinder auf 6.024 Euro im Jahr beziffert. Es setzt sich zusammen aus einem sächlichen Anteil (3.864 Euro) und einem Anteil für Betreuung und  Erziehung oder Ausbildung (2.160). Auf den Monat gerechnet, kostet ein Kind mit seinen Grundbedürfnissen 502 Euro.

Die meisten Eltern erhalten monatlich 164 Euro Kindergeld für ihr Kind und können eventuell noch Kinderbetreuungskosten absetzen. Dies sind in der Regel Rückerstattungen von zuviel gezahlten Steuern. Das Kindergeld reicht bei weitem nicht aus, die tatsächlichen Kosten für Kinder zu decken. Das ist einer der Gründe dafür, warum die Kinderarmutsquote in Deutschland so hoch ist - die Familien, insbesondere Alleinerziehende können ihre Kinder nicht unterhalten - sie haben zu wenig Einkommen, sie erhalten zu wenig oder keinen Kindesunterhalt und die Ausgaben steigen ständig (z.B. Energiekosten). Die Folge ist: Über eine Million Kinder lebt von SGB II-Leistungen auf niedrigstem Niveau.

Eine Kindergrundsicherung von 500 Euro für jedes Kind würde die Kinder aus den Bedarfsgemeinschaften herausholen. Zusammen mit anderen Organisationen setzte sich der VAMV für eine Einführung der Kindergrundsicherung ein.

Eingetragen durch Erika Biehn Am 04.09.2010 | 1 Kommentare